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Geschichte der Chiropraktik 2: Einzug in der Schweiz

Als dann in der Schweiz 1932 von den ersten in den USA ausgebildeten Chiropraktoren, Simon Müller und später Emil Siegrist, auf Zürcher Boden eine selbständige Praxis eröffneten, hatten sie wohl nicht mit der unerbittlichen Reaktion der etablierten Medizin gerechnet, deren Standesorganisation die Justiz in Bewegung setzte, worauf die beiden dann verurteilt und gebüsst wurden. Simon Müllers Praxis wurde versiegelt; er behandelte seine Patienten nun einfach im Treppenhaus, und die darauf verhängte Gefängnisstrafe hatte er im Bezirksgefängnis Meilen abzusitzen.
Die harte Verurteilung Müllers löste weitherum Reaktionen aus. Die sich benachteiligt fühlenden Patienten organisierten sich, und es ist das Verdienst der sich unermüdlich für die Chiropraktik einsetzenden Mitglieder des Vereins Pro Chiropraktik, dass sich die Zürcher Stimmbürgerschaft am 22. Januar 1939 für die Zulassung der Chiropraktoren zur Krankheitsbehandlung entschied. Weitere Kantone folgten dann diesem Entscheid.
Eine durch 400 000 Unterschriften unterstützte Petition hatte anlässlich der Revision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes / KVG im Jahre 1963/64 den Einbau der chiropraktischen Tätigkeit in den Leistungsbereich vorerst der Kranken- und nachmals auch der Unfall- und Militärversicherung zur Folge.
Seit 1964 werden also die Leistungen der Chiropraktoren von den Krankenversicherungen bezahlt.

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